Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Die Firma Param GmbH(im nachfolgenden als "Param" bezeichnet) vertreibt nahezu ausschließlich ausgewiesene Medizinprodukte der Klasse I nach § 13 des Medizinproduktegesetzes i.V.m. Anhang IX der Richtlinie 93/42 EWG und keine Pharmazeutika im Sinne des Arzneimittelgesetzes an Wiederverkäufer. Produkte dieser Klasse zeichnen sich wie folgt aus: Keine methodischen Risiken, geringer Invasivitätsgrad, kein oder unkritischer Hautkontakt, vorübergehende Anwendung. Die jeweiligen Gebrauchsanweisungen der Hersteller werden von Param nicht modifiziert; Param empfiehlt, bei Verkauf des Produkts den Endkunden ausdrücklich auf die Beachtung der jeweiligen Gebrauchsanweisung hinzuweisen. Jeder Kunde ist verantwortlich, zu entscheiden, ob eine bei uns erworbene Ware zur vorgesehenen Nutzung, insbesondere zur medizinischen Behandlung, geeignet ist.
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
- Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
- Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.
- Die bei Erstkontakt in den Kaufvertrag wirksam einbezogenen AGB gelten auch für alle zukünftigen Vertragsabschlüsse über Medizinprodukte (Rahmenvereinbarung); hinsichtlich der Folgeverträge werden die AGB auf Anfrage erneut zugesendet und sind im Übrigen unter www.param.de abrufbar. Zwischenzeitliche Änderungen der AGB werden dem Kunden unverzüglich angezeigt. Sofern der Kunde der nachträglichen Modifizierung der Rahmenvereinbarung nicht binnen 2 Wochen nach Zugang der Anzeige schriftlich widerspricht, gilt diese als akzeptiert.
- Zusagen, die von den in diesen AGB getroffenen Regelungen abweichen und von nicht entsprechend bevollmächtigtem Hilfspersonal oder einfachen Angestellten erklärt werden, sind nur im Fall der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung wirksam.
§ 2 Angebot – Angebotsunterlagen
- Die Bestellung des Kunden ist grundsätzlich als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren; dieses können wir dieses innerhalb von 2 Wochen durch Erklärung in Textform oder Warenversendung annehmen. Der Kunde ist an seine Erklärung bis zum Zeitpunkt der rechtzeitigen Annahme gebunden. Angebote der Firma Param (z.B. in Werbekatalogen oder auf der Homepage) sind als bloße invitatio ad offerendum freibleibend und unverbindlich. Erklärt ausnahmsweise Param ein Angebot gemäß § 145 BGB, kann dieses binnen drei Tagen angenommen werden; eine verspätete Annahme des Kunden gilt als Abgabe eines neuen Angebots.
- Eine Auftragsbestätigung wird in Fällen des unverzüglichen Warenversands (Sofort-Geschäft) nicht erteilt.
- Abmessungen, Gewichte, Abbildungen und andere - insbesondere auf unserer Homepage - getätigte Produktangaben gelten lediglich näherungsweise; die konkreten Produktspezifika sind den Angaben des jeweiligen Herstellers bzw. der Gebrauchsanweisung des Produkts zu entnehmen.
§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen
- Sofern nicht anders vereinbart, werden die Bestellungen zu der jeweils am Tag der vertragsgemäßen Lieferung geltenden Preisliste entsprechend dem Kostendeckungsprinzip ausgeführt; zwischenzeitliche Preisanhebungen des Herstellers werden an den Kunden weiter gereicht. Sofern nicht anders vereinbart, gelten unsere Preise "ab Werk", ausschließlich Verpackung; diese wird gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt (z.B. bei sehr umfangreichen oder gesondert zu verpackenden Produktlieferungen). Unsere Kataloge enthalten eine "Startpreisliste"; die Preise können sich nach der Drucklegung verändern.
- Frachtkosten:
Bei allen nicht sperrigen Krankenpflege-Artikeln berechnen wir € 4,95 pro Sendung. Bei allen sperrigen Artikeln wie z.B. Inkontinenz oder Reha-Artikeln berechnen wir € 4,95 pro Karton.
Aufsaugende Inkontinenz Artikel werden ab 10 Kartons portofrei geliefert.
- Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Die Höhe des gewährten Skontos unterliegt der Individualvereinbarung. Die Standartkonditionen lauten: 1,5 Skonto (bei Bankeinzug 2,0 %) bei Zahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum, netto bei Zahlung innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Bei einem Bestellwert bis EUR 50,00 (netto) ist ein Abzug von Skonto grundsätzlich ausgeschlossen; dies gilt auch bei Vereinbarung einer Sammelrechnung, die den maßgeblichen Betrag in Höhe von EUR 50,00 nicht überschreitet.
- Zahlungen des Kunden gelten im Zweifel als auf die älteste offene Rechnung erfolgt und werden mit dieser verrechnet, sofern nichts anderes bestimmt wurde.
- Tritt nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Liquidität des Kunden ein, oder wird eine wesentliche Vermögensverschlechterung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses erst nachträglich bekannt, kann Param vom Vertrag zurück treten, wenn der Kunde trotz Aufforderung zur Leistung Zug um Zug, zur Sicherheitsleistung oder zur Vorauszahlung nicht bereit oder in der Lage ist.
- Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis mit Leistungserbringung sofort fällig und spätestens netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen . Es gelten die gesetzlichen Regeln hinsichtlich Eintritt und Folgen des Zahlungsverzuges. Im Zweifel gilt § 286 Abs.(3) BGB.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferzeit
- Die Lieferung erfolgt schnellstmöglich.
- Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Dies gilt insbesondere bei individualvertraglich vereinbarter Vorauskasse.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
- Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
- Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Andernfalls hat der Kunde Param nach Eintritt des Verzugs schriftlich eine angemessene Nachfrist von wenigstens 2 Wochen zu setzen; erst nach fruchtlosem Verstreichen der Nachfrist ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das gesetzliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes.
- Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
§ 4a Lieferungsgegenstand - Verfügbarkeit
- Param ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
- Param ist zur nachträglichen Produktänderung, die der Qualitätsverbesserung oder –beibehaltung dient, auch ohne Vorankündigung berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist; insbesondere Nachfolgemodelle des Herstellers können insoweit mit vertragserfüllender Wirkung geleistet werden. Insbesondere bloße Abweichungen im Verpackungs- oder äußeren Produktdesign (z.B. neue Farbtöne, verändertes Logo/Schrifttype) sind regelmäßig zumutbar. Produktabbildungen in Katalogen oder Online-Präsentationen dürfen – insbesondere hinsichtlich Farbe, Struktur oder Form – von der angelieferten Ware geringfügig abweichen. Es gelten im Zweifel die Produktangaben des jeweiligen Herstellers.
- Param liefert, solange der Vorrat reicht. Sollte das Produkt nach Vertragsabschluss aus Gründen, die von Param nicht zu vertreten sind, nicht mehr verfügbar sein, ist Param zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt; wahlweise kann dem Kunden eine adäquate aliud-Lieferung angeboten werden.
§ 5 Gefahrenübergang - Verpackungskosten
- Sofern nicht anders vereinbart, gilt Lieferung "ab Werk"; der Kunde trägt im Fall des Versendungskaufs die Beförderungsgefahr ab dem Zeitpunkt der Warenübergabe an den Spediteur (§ 447 BGB). Dies gilt auch bei Versendung von Teillieferungen und der ausnahmsweisen Übernahme der Versendungskosten durch Param. Wir behalten uns die Auswahl des Versandwegs vor.
- Wird die Ware zum Versand gebracht und durch den Frachtführer unbeanstandet entgegengenommen, so gilt dies als Nachweis einwandfreier Verpackung.
- Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen. Einweggebinde werden nicht zurück genommen. Batterien und Akkumulatoren werden entsprechend der BatterieVO von uns zurück genommen.
- Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
§ 6 Mängelhaftung - Haftung
- Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Param kann die Art der gewählten Nacherfüllung nach Maßgabe des § 439 III BGB zurückweisen. Grundsätzlich ist der Kunde verpflichtet, Param den Mangel konkret anzuzeigen; weitergehende Gewährleistungsansprüche bestehen regelmäßig erst nach ergebnisloser Setzung einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz zu verlangen. Ein Rücktrittsrecht bzw. Schadensersatz statt der Leistung besteht nur bei Vorliegen eines erheblichen Mangels.
- Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Abs. (3) auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
- Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Haftungsansprüche nichtvertraglicher Art, z.B. aus unerlaubter Handlung.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
- Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.
- Sofern schriftlich nicht abweichend vereinbart, übernimmt Param keine über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehende Vertragsgarantie; die technischen Daten und Beschreibungen stellen keine Garantien dar.
- Die Gewährleistungshaftung entfällt bei unsachgemäßer Lagerung (z.B. Feuchtigkeit, Öffnen der Schutzfolien/Schutzverpackungen) und bei Fehlern, die auf eine Falschberatung des Kunden zurück zu führen sind. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass diese Umstände für den Mangel nicht ursächlich geworden sind.
- Es wird darauf hingewiesen, dass sich Param im Fall einer Schadensersatzforderung exkulpieren kann (§ 280 BGB). Eine Exkulpation kommt in Betracht, wenn der Mangel, der den Schaden verursachte, seine Ursache nicht im Verantwortungsbereich von Param hat. Dies gilt insbesondere bei Herstellerfehlern, die Param nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten.
§ 6a Beanstandungen
- Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Kunde hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und Eigenschaften hin zu untersuchen.
- Äußerlich erkennbare Mängel müssen unverzüglich bei Wareneingang, verborgene Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich gerügt werden. Erfolgt die Anlieferung durch einen Spediteur, sind insbesondere äußere Schäden am Verpackungsmaterial und andere Transportschäden im Frachtbrief zu vermerken.
- Dem Kunden wird bekannt gemacht, dass auch äußerlich nicht erkennbare Verluste oder Beschädigungen gegenüber dem Spediteur binnen 7 Tagen anzuzeigen sind (§ 438 HGB).
§ 7 Gesamthaftung
- Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
- Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
- Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Eigentumsvorbehaltssicherung
- Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts trägt der Kunde die Gefahr an der Ware, insbesondere die Gefahr des Abhandenkommens, des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.
- Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
- Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
- Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
- Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
- Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 9 Gerichtsstand – Erfüllungsort
- Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
§ 10 Sonstiges
- Alle Kataloge, Flyer und Angebotsfolder, sowie die Inhalte des Param-eigenen Internetauftritts unterliegen dem Urheberrecht der Param GmbH. Die Param GmbH behält sich das Eigentums- und Urheberrecht an den genannten Medien ausdrücklich vor. Der Nachdruck, bzw. das Kopieren (auch auszugsweise), ist nur mit der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Param GmbH zulässig.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung von Param abzutreten.
- Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Param GmbH Bei der Neuen Münze 20 22145 Hamburg