Um die häusliche Pflege zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen, gewährt der Gesetzgeber pflegebedürftigen Menschen verschiedene Hilfsmittel und übernimmt deren Kosten. Was viele Betroffene und deren Angehörige nicht wissen: Auch die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel wie beispielsweise Desinfektionsmittel, Bettschutzauflagen oder Einweg-Schutzbekleidung und Einmalhandschuhe für Pflegende sind bis zu einer gewissen Höhe erstattungsfähig.
Es wird zwar häufig von einer Pflegehilfsmittelpauschale gesprochen, ganz korrekt ist dieser Begriff allerdings nicht. Tatsächlich übernimmt die Pflegekasse die Kosten für bestimmte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch - bis zu einem festgesetzten Monatsbetrag. Die Höhe der Erstattung für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beträgt gemäß § 40 Absatz 2 SGB XI maximal 40 Euro monatlich. Um den Höchstbetrag voll auszuschöpfen, empfiehlt es sich, bei einem zugelassenen Anbieter (z.B. in Ihrer Apotheke) ein monatliches PARAM-Pflegepaket im Wert von bis zu 40 Euro zu bestellen. Das bietet nennenswerte Vorteile:
Damit die Pflegekasse die monatlichen Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erstattet, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch handelt es sich um Produkte, die aufgrund der Materialeigenschaften oder aus hygienischen Gründen zur einmaligen Verwendung bestimmt sind. Sie dienen der Vorbeugung von Infektionen und Verbesserung der hygienischen Verhältnisse in der häuslichen Pflege. Sie sind im Pflegehilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 54 aufgeführt.
Hygiene spielt eine übergeordnete Rolle in der häuslichen Pflege. Bei pflegebedürftigen Menschen ist die körpereigene Immunabwehr oft geschwächt, sie sind deshalb besonders anfällig für Infektionen, die durch krankheitserregende Keime wie Bakterien und Viren übertragen werden. Um Infektionen zur vermeiden, ist eine sorgfältige Händedesinfektion vor und nach dem Kontakt mit pflegebedürftigen Personen, vor aseptischen Tätigkeiten (z.B. Verbandswechsel, Katheterpflege, Zahnpflege, Medikamentengabe) und nach dem Kontakt mit potenziell ansteckenden Materialien unerlässlich. Das schützt nicht nur den Patienten, sondern auch den Pflegenden. Da Keime auf Oberflächen bis zu mehrere Tage überleben können, ist zudem eine konsequente Flächendesinfektion des Umfelds des Pflegebedürftigen (Pflegebett, Nachttisch, Sanitärbereich etc.) erforderlich. So lassen sich die Krankheitserreger zuverlässig entfernen.
Schutzhandschuhe aus Latex, Vinyl oder Nitril sind unverzichtbar, um die täglichen Pflegetätigkeiten bedenkenlos durchführen zu können. Sie schützen den Pflegenden und den Patienten gleichermaßen vor einem Infektionsrisiko. Zwar zählen Fingerlinge ebenfalls zu den erstattungsfähigen Hilfsmitteln zum Verbrauch, Experten empfehlen im Pflegealltag jedoch die Nutzung von Einmalhandschuhen.
Einweg-Schutzschürzen bestehen aus einer wasserfesten und feuchtigkeitsabweisenden Folie. Sie schützen die Kleidung des Pflegenden. Das ist besonders bei der Unterstützung der Körperpflege wichtig oder wenn es bei dem Patienten zu einer übermäßigen Ausscheidung von Körperflüssigkeiten z.B. infolge von Inkontinenz, Durchfall oder Erbrechen kommt.
Durch das Tragen eines mehrlagigen, dicht anliegenden Mund-Nasen-Schutzes bzw. einer medizinischen Gesichtsmaske kann die Ausbreitung von Keimen durch eine Tröpfcheninfektion wesentlich reduziert werden. Zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln der Produktgruppe 54 gehören auch FFP-2-Masken.
Bettschutzauflagen, zuweilen auch als Inkontinenzunterlagen zum Einmalgebrauch bezeichnet, nehmen Körperflüssigkeiten zuverlässig auf und schließen sie im Inneren der Auflage ein. Damit werden zwei wichtige Funktionen erfüllt: Die Haut des Patienten bleibt trocken, zugleich werden Matratze und Bezug vor Feuchtigkeit und Verunreinigungen bewahrt. Gut zu wissen: Waschbare Bettschutzauflagen gehören nicht zu den erstattungsfähigen Hilfsmitteln zum Verbrauch, sondern zu den Pflegehilfsmitteln zur Körperpflege und Hygiene (PG 51). Sie können zusätzlich beantragt werden. Die meisten Kassen genehmigen 2x im Jahr eine solche Auflage der Pflegebedürftige muss lediglich eine geringe Zuzahlung entrichten.
Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf die Pflegehilfsmittelpauschale und erhalten Sie jeden Monat Ihre benötigten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. PARAM, Ihr Spezialist für Hilfsmittel seit 90 Jahren, unterstützt Sie bei der Antragstellung und Ihre Apotheke liefert Ihnen Monat für Monat Ihr gewünschtes Pflegepaket bequem und kostenlos nach Hause. Diese zuzahlungsfreien Pflegepaket-Varianten stehen zu Ihrer Auswahl:
Produktbezeichnung | Inhalt & Menge | PZN |
PARAM Pflegepaket 4 M | Flächendesinfektion (alkoholfrei), 500 ml | 11292000 |
Mundschutz, 50 Stück | ||
Bettschutzauflage Einmalgebrauch (60 x 90 cm), 25 Stück | ||
Schutzhandschuhe Vinyl, Größe M, 100 Stück | ||
PARAM Pflegepaket 5 M | Flächendesinfektion (alkoholfrei), 500 ml | 13588696 |
Händedesinfektion, 500 ml | ||
Bettschutzauflage Einmalgebrauch (60 x 90 cm), 25 Stück | ||
Schutzhandschuhe Vinyl, Größe M, 100 Stück | ||
PARAM Pflegepaket 6 M | Flächendesinfektion (alkoholfrei), 1.000 ml | 13588733 |
Flächendesinfektion (Pumpspray), 500 ml | ||
Händedesinfektion, 500 ml | ||
Schutzhandschuhe Vinyl, Größe M, 100 Stück |
Sie haben spezielle Wünsche und Anforderungen für die häusliche Pflege? Dann stellen Sie gerne aus den abrechnungsfähigen Einzelartikeln unseres Sortiment Ihr individuelles monatliches Pflegepaket zusammen:
Produktbezeichnung | Menge | PZN |
Schutzkleidung | ||
Einmal-Schutzhandschuhe Vinyl | 100 Stück | Größe S: 00990296 Größe M: 00990304 Größe L: 00990267 |
Einmal-Schutzhandschuhe Latex | 100 Stück | Größe S: 00990244 Größe M: 00990238 Größe L: 00990273 |
Einmal-Schutzhandschuhe Nitril | 100 Stück | Größe S: 08439617 Größe M: 08439623 Größe L: 08439600 |
Latex-Fingerlinge, sortiert | 100 Stück | 04837195 |
Mundschutz FFP2, 3-lagig, Gummiband | 20 Stück | 16033013 |
Mundschutz, 3-lagig, Gummiband | 50 Stück | 18096727 |
Schutzschürzen, Einweg ca. 75 x 170 cm | 100 Stück | 09544173 |
Schutzschürzen, Mehrweg ca. 90 x 120 cm | 100 Stück | 06969529 |
Händedesinfektion | ||
PARAM Lösung EXKLUSIV, Spritzflasche, N-90589 | 500 ml | 16667203 |
PARAM Lösung Standard, Spritzflasche, N-38273 | 500 ml | 11886171 |
FORMADES Lösung DermPlus, Spritzflasche, N-97496 | 500 ml | 16928833 |
PARAM Gel EXKLUSIV, Pumpspender, N-86984 | 500 ml | 16597862 |
PARAM Gel Standard, Pumpspender, N-38273 | 500 ml | 06108589 |
Flächendesinfektion | ||
PARAM Spray Standard, auf alkoholischer Basis, N-38273 | 500 ml | 09303989 |
PARAM Spray EXKLUSIV, auf alkoholischer Basis, N-82357 | 500 ml | 16774672 |
FORMADES Spray Sensitiv, alkoholfrei, N-97152 | 500 ml | 16928939 |
Bettschutzauflagen | ||
Einweg, ca. 60 x 90 cm | 25 Stück | 16871524 |
Mehrweg, waschbar | 1 Stück | 16356584 |
Mehrweg, waschbar mit Seitenteilen | 1 Stück | 16356578 |
Selbstverständlich helfen wir Ihnen gerne bei der Zusammenstellung Ihres monatlichen Pflegepakets.
Sie müssen nur einmal einen Antrag stellen, um jeden Monat Ihre Pflegehilfsmittel zu erhalten. Und so einfach geht’s:
Gut zu wissen: Auf Ihrem Antrag zur Kostenübernahme der Pflegehilfsmittel können Sie gleichzeitig auch die waschbaren Bettschutzauflagen beantragen. Bei Genehmigung durch die Pflegekasse ist für die praktischen Mehrweg-Auflagen lediglich ein Eigenanteil von 10 Prozent zu zahlen. Liegt eine Befreiung nach § 40 Abs. 3 Satz 5 SGB XI vor, entfällt die Zuzahlung.
Weitere PARAM Produkte für die „Häusliche-Pflege“, die nicht über die Pflegekasse abgerechnet werden können, erhalten Sie natürlich auch in Ihrer Apotheke.