Pflegepauschale: Gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Um die häusliche Pflege zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen, gewährt der Gesetzgeber pflegebedürftigen Menschen verschiedene Hilfsmittel und übernimmt deren Kosten. Was viele Betroffene und deren Angehörige nicht wissen: Auch die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel wie beispielsweise Desinfektionsmittel, Bettschutzauflagen oder Einweg-Schutzbekleidung und Einmalhandschuhe für Pflegende sind bis zu einer gewissen Höhe erstattungsfähig.

Wie hoch ist die monatliche Pflegehilfsmittelpauschale?

Es wird zwar häufig von einer Pflegehilfsmittelpauschale gesprochen, ganz korrekt ist dieser Begriff allerdings nicht. Tatsächlich übernimmt die Pflegekasse die Kosten für bestimmte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch - bis zu einem festgesetzten Monatsbetrag. Die Höhe der Erstattung für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beträgt gemäß § 40 Absatz 2 SGB XI maximal 40 Euro monatlich. Um den Höchstbetrag voll auszuschöpfen, empfiehlt es sich, bei einem zugelassenen Anbieter (z.B. in Ihrer Apotheke) ein monatliches PARAM-Pflegepaket im Wert von bis zu 40 Euro zu bestellen. Das bietet nennenswerte Vorteile:

  • Sie können aus verschiedenen vorgepackten Paket-Varianten auswählen bzw. aus abrechnungsfähigen Einzelartikeln ein individuelles Paket zusammenstellen, das den größten Nutzen für Ihre häusliche Pflege darstellt.
  • Das Pflegepaket wird Ihnen jeden Monat kostenlos ggf. zu Ihnen nach Hause geliefert.
  • Das mühsame Sammeln und Einreichen von Belegen entfällt. Ihre Apotheke übernimmt für Sie die monatliche Abrechnung mit der Pflegekasse.

Welche Voraussetzungen sind für die Erstattung der Pflegehilfsmittel notwendig?

Damit die Pflegekasse die monatlichen Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erstattet, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die pflegebedürftige Person hat einen anerkannten Pflegegrad. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 handelt.
  • Die pflegebedürftige Person lebt zuhause, bei ihrer Familie oder in einer Pflege-Wohngemeinschaft.
  • Die pflegebedürftige Person wird von einer Privatperson (z.B. einem Angehörigen) alleine oder gemeinsam mit einem ambulanten Pflegedienst versorgt.

Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind erstattungsfähig?

Bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch handelt es sich um Produkte, die aufgrund der Materialeigenschaften oder aus hygienischen Gründen zur einmaligen Verwendung bestimmt sind. Sie dienen der Vorbeugung von Infektionen und Verbesserung der hygienischen Verhältnisse in der häuslichen Pflege. Sie sind im Pflegehilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 54 aufgeführt.

Desinfektionsmittel: Hände- und Flächendesinfektion

Hygiene spielt eine übergeordnete Rolle in der häuslichen Pflege. Bei pflegebedürftigen Menschen ist die körpereigene Immunabwehr oft geschwächt, sie sind deshalb besonders anfällig für Infektionen, die durch krankheitserregende Keime wie Bakterien und Viren übertragen werden. Um Infektionen zur vermeiden, ist eine sorgfältige Händedesinfektion vor und nach dem Kontakt mit pflegebedürftigen Personen, vor aseptischen Tätigkeiten (z.B. Verbandswechsel, Katheterpflege, Zahnpflege, Medikamentengabe) und nach dem Kontakt mit potenziell ansteckenden Materialien unerlässlich. Das schützt nicht nur den Patienten, sondern auch den Pflegenden. Da Keime auf Oberflächen bis zu mehrere Tage überleben können, ist zudem eine konsequente Flächendesinfektion des Umfelds des Pflegebedürftigen (Pflegebett, Nachttisch, Sanitärbereich etc.) erforderlich. So lassen sich die Krankheitserreger zuverlässig entfernen.

Einmalhandschuhe

Schutzhandschuhe aus Latex, Vinyl oder Nitril sind unverzichtbar, um die täglichen Pflegetätigkeiten bedenkenlos durchführen zu können. Sie schützen den Pflegenden und den Patienten gleichermaßen vor einem Infektionsrisiko. Zwar zählen Fingerlinge ebenfalls zu den erstattungsfähigen Hilfsmitteln zum Verbrauch, Experten empfehlen im Pflegealltag jedoch die Nutzung von Einmalhandschuhen.

Schutzbekleidung

Einweg-Schutzschürzen bestehen aus einer wasserfesten und feuchtigkeitsabweisenden Folie. Sie schützen die Kleidung des Pflegenden. Das ist besonders bei der Unterstützung der Körperpflege wichtig oder wenn es bei dem Patienten zu einer übermäßigen Ausscheidung von Körperflüssigkeiten z.B. infolge von Inkontinenz, Durchfall oder Erbrechen kommt.

Mundschutz

Durch das Tragen eines mehrlagigen, dicht anliegenden Mund-Nasen-Schutzes bzw. einer medizinischen Gesichtsmaske kann die Ausbreitung von Keimen durch eine Tröpfcheninfektion wesentlich reduziert werden. Zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln der Produktgruppe 54 gehören auch FFP-2-Masken.

Bettschutzauflagen zum einmaligen Gebrauch

Bettschutzauflagen, zuweilen auch als Inkontinenzunterlagen zum Einmalgebrauch bezeichnet, nehmen Körperflüssigkeiten zuverlässig auf und schließen sie im Inneren der Auflage ein. Damit werden zwei wichtige Funktionen erfüllt: Die Haut des Patienten bleibt trocken, zugleich werden Matratze und Bezug  vor Feuchtigkeit und Verunreinigungen bewahrt. Gut zu wissen: Waschbare Bettschutzauflagen gehören nicht zu den erstattungsfähigen Hilfsmitteln zum Verbrauch, sondern zu den Pflegehilfsmitteln zur Körperpflege und Hygiene (PG 51). Sie können zusätzlich beantragt werden. Die meisten Kassen genehmigen 2x im Jahr eine solche Auflage der Pflegebedürftige muss lediglich eine geringe Zuzahlung entrichten.

PARAM: Verschiedene zuzahlungsfreie Pflegepaket-Varianten zur Auswahl

Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf die Pflegehilfsmittelpauschale und erhalten Sie jeden Monat Ihre benötigten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. PARAM, Ihr Spezialist für Hilfsmittel seit 90 Jahren, unterstützt Sie bei der Antragstellung und Ihre Apotheke liefert Ihnen Monat für Monat Ihr gewünschtes Pflegepaket bequem und kostenlos nach Hause. Diese zuzahlungsfreien Pflegepaket-Varianten stehen zu Ihrer Auswahl:

Produktbezeichnung Inhalt & Menge PZN
PARAM Pflegepaket 4 M Flächendesinfektion (alkoholfrei), 500 ml 11292000
Mundschutz, 50 Stück
Bettschutzauflage Einmalgebrauch (60 x 90 cm), 25 Stück
Schutzhandschuhe Vinyl, Größe M, 100 Stück
PARAM Pflegepaket 5 M Flächendesinfektion (alkoholfrei), 500 ml 13588696
Händedesinfektion, 500 ml
Bettschutzauflage Einmalgebrauch (60 x 90 cm), 25 Stück
Schutzhandschuhe Vinyl, Größe M, 100 Stück
PARAM Pflegepaket 6 M Flächendesinfektion (alkoholfrei), 1.000 ml 13588733
Flächendesinfektion (Pumpspray), 500 ml
Händedesinfektion, 500 ml
Schutzhandschuhe Vinyl, Größe M, 100 Stück

 

Sie haben spezielle Wünsche und Anforderungen für die häusliche Pflege? Dann stellen Sie gerne aus den abrechnungsfähigen Einzelartikeln unseres Sortiment Ihr individuelles monatliches Pflegepaket zusammen:

Produktbezeichnung Menge PZN
Schutzkleidung
Einmal-Schutzhandschuhe Vinyl 100 Stück Größe S: 00990296 Größe M: 00990304 Größe L: 00990267
Einmal-Schutzhandschuhe Latex 100 Stück Größe S: 00990244 Größe M: 00990238 Größe L: 00990273
Einmal-Schutzhandschuhe Nitril 100 Stück Größe S: 08439617 Größe M: 08439623 Größe L: 08439600
Latex-Fingerlinge, sortiert 100 Stück 04837195
Mundschutz FFP2, 3-lagig, Gummiband 20 Stück 16033013
Mundschutz, 3-lagig, Gummiband 50 Stück 18096727
Schutzschürzen, Einweg ca. 75 x 170 cm 100 Stück 09544173
Schutzschürzen, Mehrweg ca. 90 x 120 cm 100 Stück 06969529
Händedesinfektion
PARAM Lösung EXKLUSIV, Spritzflasche, N-90589 500 ml 16667203
PARAM Lösung Standard, Spritzflasche, N-38273 500 ml 11886171
FORMADES Lösung DermPlus, Spritzflasche, N-97496 500 ml 16928833
PARAM Gel EXKLUSIV, Pumpspender, N-86984 500 ml 16597862
PARAM Gel Standard, Pumpspender, N-38273 500 ml 06108589
Flächendesinfektion
PARAM Spray Standard, auf alkoholischer Basis, N-38273 500 ml 09303989
PARAM Spray EXKLUSIV, auf alkoholischer Basis, N-82357 500 ml 16774672
FORMADES Spray Sensitiv, alkoholfrei, N-97152 500 ml 16928939
Bettschutzauflagen
Einweg, ca. 60 x 90 cm 25 Stück 16871524
Mehrweg, waschbar 1 Stück 16356584
Mehrweg, waschbar mit Seitenteilen 1 Stück 16356578

 

Selbstverständlich helfen wir Ihnen gerne bei der Zusammenstellung Ihres monatlichen Pflegepakets.

So einfach kommen Sie zu Ihrem monatlichen PARAM Pflegepaket

Sie müssen nur einmal einen Antrag stellen, um jeden Monat Ihre Pflegehilfsmittel zu erhalten. Und so einfach geht’s:

  1. Füllen Sie den Antrag auf Kostenübernahme zur Versorgung mit Pflegehilfsmitteln aus, gerne helfen wir Ihnen dabei.
  2. Unterschreiben Sie den Antrag.
  3. Geben Sie den unterzeichneten Antrag bei Ihrer Apotheke ab.
  4. Ihre Apotheke reicht den Antrag zur Genehmigung an die zuständige Pflegekasse weiter. Sie müssen sich um die Formalitäten nicht kümmern.
  5. Ist die Genehmigung erfolgt, suchen Sie sich in Ihrer Apotheke Ihr kostenfreies PARAM Pflegepaket aus oder Ihre Wunschartikel aus den abrechnungsfähigen Artikel.

Gut zu wissen: Auf Ihrem Antrag zur Kostenübernahme der Pflegehilfsmittel können Sie gleichzeitig auch die waschbaren Bettschutzauflagen beantragen. Bei Genehmigung durch die Pflegekasse ist für die praktischen Mehrweg-Auflagen lediglich ein Eigenanteil von 10 Prozent zu zahlen. Liegt eine Befreiung nach § 40 Abs. 3 Satz 5 SGB XI vor, entfällt die Zuzahlung.

Weitere PARAM Produkte für die „Häusliche-Pflege“, die nicht über die Pflegekasse abgerechnet werden können, erhalten Sie natürlich auch in Ihrer Apotheke.