
werden im Betrieb gebraucht?
Was muss alles drin sein?
Betriebs-Verbandkasten
Pflicht, Normen und wichtige Infos für Unternehmen.Ein Verbandkasten im Betrieb ist eine essenzielle Sicherheitsausstattung, die bei Unfällen und medizinischen Notfällen schnell Erste Hilfe leisten kann. Im Gegensatz zu Privathaushalten ist in Deutschland der Verbandkasten am Arbeitsplatz gesetzlich vorgeschrieben und muss bestimmten Normen und Vorschriften entsprechen, um die Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten. Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, droht ein Bußgeld.

Gesetzliche Vorgaben für Betriebe
Warum ist der Verbandkasten im Betrieb Pflicht? Was gibt es für gesetzliche Regelungen?Laut Gesetz und Unfallverhütungsvorschriften ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, einen Erste-Hilfe Koffer bereitzustellen. Die Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV), die DGUV-Vorschrift 1 sowie die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A4.3) regeln die Anforderungen an die Erste-Hilfe-Ausstattung im Betrieb. Das Ziel ist, bei einem Unfall schnell und effektiv Erste Hilfe leisten zu können.
Gesetzliche Regelungen und Normen für Verbandkästen in Betrieben
Die wichtigsten Normen für Verbandkästen in Unternehmen sind die DIN 13157 für kleine Verbandkästen (Verbandkasten C) und die DIN 13169 für große Verbandkästen (Verbandkasten E). Seit Mai 2022 wurden diese Normen aktualisiert, um die Ausstattung zu verbessern. So müssen Feuchttücher und Gesichtsmasken im Verbandkasten enthalten sein, außerdem wurde die Anzahl der Fertigpflaster erhöht.
Normen für Verbandkästen in Betrieben
Was für gesetzliche Regelungen und Normen für Verbandkästen müssen Betriebe einhalten?Die wichtigsten Normen für Verbandkästen in Unternehmen sind die DIN 13157 für kleine Verbandkästen (Verbandkasten C) und die DIN 13169 für große Verbandkästen (Verbandkasten E). Seit Mai 2022 wurden diese Normen aktualisiert, um die Ausstattung zu verbessern. So müssen Feuchttücher und Gesichtsmasken im Verbandkasten enthalten sein, außerdem wurde die Anzahl der Fertigpflaster erhöht.
Welche Ausstattung muss der Verbandkasten im Betrieb enthalten?
Der Inhalt des Verbandkastens richtet sich nach den aktuellen DIN-Normen. Zu den Pflichtbestandteilen gehören:
2 x Augenkompresse
2 x Dreiecktuch DIN 13168-D
1 x Einmal-Vliesstofftuch, 5 Stück / Packung
1 x Erste-Hilfe Kurzanleitung, 6-sprachig
2 x Fixierbinde DIN 61 634, 6 cm x 4 m
2 x Fixierbinde DIN 61 634, 8 cm x 4 m
2 x Folienbeutel
1x Inhaltsverzeichnis Verbandkasten DIN 13157-C
6 x Kompresse
1 x Mund-Nasen-Schutz DIN EN 14683 Typ 2, 2 Stück / Packung
1 x Nitril Einmalhandschuhe EN 455, Größe L, puderfrei
1 x Pflasterset DIN 13157, 30 Stück / Packung
1 x Rettungsdecke
1 x Sofort-Kältekompresse
1 x Spulenpflaster, 5 m x 2,50 cm, 12 Stück / Packung
1 x Universalschere DIN 58279
1 x Verbandpäckchen DIN 13151-G
1 x Verbandpäckchen DIN 13151-K
3 x Verbandpäckchen DIN 13151-M
1 x Verbandtuch DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm
1 x Wundschnellverband DIN 13157, 12 Stück / Packung
4 x Wund- und Hautreinigungstuch
4 x Augenkompresse
4 x Dreiecktuch
8 Paar Einmalhandschuhe
1 x Erste-Hilfe-Broschüre
8 x Feuchttücher
12 x Fingerkuppenverband
12 x Fingerpflaster
4 x Fixierbinde (4 m x 6 cm)
4 x Fixierbinde (4 m x 8 cm)
4 x Folienbeutel
2 x Heftpflaster
1 x Inhaltsverzeichnis
12 x Kompresse (10 x 10 cm)
4 x Mund-Nasen-Schutz
12 x Pflasterstrips (7,2 x 1,9 cm)
24 x Pflasterstrips (7,2 x 2,5 cm)
2 x Rettungsdecke
2 x Sofortkältekompresse
1 x Verbandkastenschere
2 x Verbandpäckchen Größe G
2 x Verbandpäckchen Größe K
2 x Verbandpäckchen Größe M
2 x Verbandtuch A
10 x Vliesstofftuch
24 x Wundschnellverband
Wie viele Verbandkästen?
Ein Betrieb braucht je nach Größe unterschiedlich viele Verbandkästen.Die Anzahl der Verbandkästen im Betrieb hängt von der Anzahl der Mitarbeitenden und der Betriebsart ab. Für Büros, Handelsbetriebe oder Verwaltungsgebäude gelten andere Vorgaben als für produzierendes Gewerbe oder Baustellen. Ziel ist, dass die Verbandmaterialien stets in ausreichender Menge vorhanden sind und die maximale Wegstrecke zu einem Verbandkasten 100 Meter nicht überschreitet.

- Bis 50 Beschäftigte - 1 kleiner Verbandkasten
- 51 – 300 Beschäftigte - 1 großer oder 2 kleine Verbandkästen
- 301 – 600 Beschäftigte - 2 große Verbandkästen bzw. 4 kleine Verbandkästen
- Je 300 weitere Beschäftigte - Zusätzlich 1 großer bzw. 2 kleine Verbandkästen
- Bis 20 Beschäftigte 1 kleiner Verbandkasten
- 21 – 100 Beschäftigte - 1 großer oder 2 kleine Verbandkästen
- 101 – 200 Beschäftigte - 2 große Verbandkästen bzw. 4 kleine
- Je 100 weitere Beschäftigte - Zusätzlich 1 großer bzw. 2 kleine Verbandkästen
- Bis 10 Beschäftigte - 1 kleiner Verbandkasten
- 11 – 50 Beschäftigte - 1 großer oder 2 kleine Verbandkästen
- 51 – 100 Beschäftigte - 2 große Verbandkästen bzw. 4 kleine
- Je 50 weitere Beschäftigte - Zusätzlich 1 großer bzw. 2 kleine Verbandkästen
Positionierung
Wo sollten die Verbandkästen im Betrieb platziert werden?Damit die Erste Hilfe im Notfall schnell erfolgen kann, müssen die Verbandkästen gut sichtbar und leicht zugänglich sein. Sie sollten so positioniert werden, dass die maximale Entfernung vom Arbeitsplatz zu einem Verbandkasten nicht mehr als 100 Meter beträgt. Besonders in größeren Betrieben oder auf Baustellen ist eine strategische Platzierung wichtig.

Was ist noch zu beachten?
Wichtige Info rund um die Verbandkästen in Betrieben.Die Inhalte des Verbandkastens sollten regelmäßig kontrolliert werden, mindestens alle sechs Monate. Dabei ist auf die Vollständigkeit der Materialien zu achten, insbesondere bei sterilem Verbandzeug, das nur ein begrenztes Haltbarkeitsdatum hat. Alle sechs Monate sollte mindestens eine Kontrolle auf Vollständigkeit des Inhaltes und der Haltbarkeit der sterilen Verbandstoffe vorgenommen werden.
Für den Nachweis im Schadensfall ist eine lückenlose und genaue Dokumentation der Verbandkasten-Überprüfungen unerlässlich. Fehlende oder veraltete Materialien müssen unverzüglich ergänzt werden, um die Einsatzbereitschaft der Erste-Hilfe-Ausrüstung sicherzustellen. Verantwortlich für die regelmäßige Kontrolle und Pflege der Verbandkästen sind die Sicherheitsverantwortlichen im Unternehmen.
Betriebe sind verpflichtet, Ersthelfer im Betrieb zu benennen und mindestens einmal jährlich Schulungen in Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz durchzuführen. Im Rahmen dieser Schulungen werden alle Ersthelfer in betriebliche Erste-Hilfe-Maßnahmen unterwiesen, um im Notfall schnell und kompetent handeln zu können.
Ja, Ersthelfer im Betrieb sind gesetzlich laut DGUV Vorschrift 1 vorgeschrieben. Wie viele Ersthelfer in einem Betrieb Pflicht sind, richtet sich dabei nach Betriebsgröße und dem potenziellen Unfallrisiko. Regelmäßige Auffrischung des absolvierten Erste-Hilfe-Kurses alle zwei Jahre sind für Ersthelfer unerlässlich.
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